Lexikon · Normen und Recht

VdS 2172

Ein Alarm allein schützt noch nichts. Entscheidend ist, wer danach zum Objekt fährt. Die VdS-Richtlinie 2172 legt fest, wie eine Interventionsstelle dafür aufgestellt sein muss.

Was die Richtlinie regelt

VdS 2172 beschreibt die Anforderungen an Interventionsstellen: wie Einsatzkräfte ausgebildet und ausgerüstet sind, wie Schlüssel sicher verwahrt werden, wie Einsätze mit der Leitstelle abgestimmt und dokumentiert werden und wie die Erreichbarkeit rund um die Uhr sichergestellt ist.

Ob eine Interventionsstelle die Anforderungen erfüllt, prüft die VdS Schadenverhütung GmbH und wiederholt die Prüfung in regelmäßigen Abständen.

Warum Versicherer darauf achten

Viele Sachversicherer verlangen für gewerbliche Risiken, dass eine Einbruchmeldeanlage auf eine anerkannte Leitstelle aufgeschaltet ist und eine anerkannte Interventionsstelle die Alarmverfolgung übernimmt. Was für Ihr Objekt gilt, steht in Ihrem Versicherungsvertrag oder erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Zusammenspiel mit der Leitstelle

Die Leitstelle nimmt den Alarm an und bewertet ihn. Bestätigt er sich oder lässt er sich nicht ausschließen, beauftragt sie die Interventionsstelle. Deren Einsatzkräfte kontrollieren das Objekt, sichern es bei Bedarf und halten Kontakt zur Leitstelle, bis der Einsatz abgeschlossen ist.

Wir arbeiten eng mit dem WIKING Alarm-Service-Center zusammen, dessen Leitstelle nach VdS 3138 zertifiziert ist, und fahren genauso für Partnerleitstellen.

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