Lexikon

Interventions-Lexikon

27 Fachbegriffe rund um Intervention, Streifen- und Revierdienst, kurz erklärt. Mit dem Hinweis, wie wir das in unseren Sicherheitsteams handhaben.

Alle Begriffe von A bis Z

A

Alarmplan

Schriftlich festgelegter Ablauf, was bei welcher Meldung passiert: wer informiert wird, in welcher Reihenfolge, wer Schlüssel hat und wann Polizei, Feuerwehr oder Interventionsdienst kommen.

So machen wir dasNach dem Alarmplan Ihrer Leitstelle richten wir unsere Einsätze aus, Besonderheiten Ihres Objekts hinterlegen wir zusätzlich. Alarmverfolgung

Siehe auch: Alarmverfolgung, Objektaufnahme

Alarmverfolgung

Alle Maßnahmen, die nach einem Alarm folgen, vom Anruf beim Kunden über die Verständigung der Polizei bis zum Einsatz einer Interventionskraft am Objekt.

So machen wir dasDie Leitstelle koordiniert die Alarmverfolgung nach Ihrem Alarmplan, vor Ort übernehmen wir. Alarmverfolgung

Siehe auch: Intervention, Alarmplan, VdS 2172

Auf- und Verschlussdienst

Öffnen und Schließen von Gebäuden nach festen Zeiten durch einen Sicherheitsdienst, meist verbunden mit einem Rundgang und dem Scharf- oder Unscharfschalten der Alarmanlage.

So machen wir dasWir schließen pünktlich nach Ihrem Plan, auch an Wochenenden und Feiertagen. Auf- und Verschlussdienst

Siehe auch: Scharf- und Unscharfschaltung, Schlüsselverwahrung

B

Betriebssicherheitsverordnung (Aufzüge)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Für Aufzüge verlangt sie unter anderem, dass ein Notruf aus dem Fahrkorb eine ständig erreichbare Stelle erreicht und Eingeschlossene schnell befreit werden.

So machen wir dasUnsere eingewiesenen Kräfte übernehmen die Befreiung rund um die Uhr. Aufzugsnotbefreiung

Siehe auch: Aufzugsnotbefreiung, Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

D

E

Einsatzbericht

Dokumentation eines Einsatzes mit allen Zeiten, Feststellungen und Maßnahmen, oft mit Fotos. Er dient als Nachweis gegenüber Versicherung, Polizei oder Auftraggeber.

So machen wir dasNach jedem Einsatz bekommen Sie unseren Einsatzbericht, bei Bedarf mit Fotos. Alarmverfolgung

Siehe auch: Intervention, Kontrollnachweis

F

Falschalarm

Alarm ohne tatsächliche Gefahr, etwa durch Bedienfehler, offene Fenster, Tiere oder technische Defekte. Auch Einsätze bei Falschalarmen verursachen Kosten, bei der Polizei können in vielen Bundesländern Gebühren anfallen.

So machen wir dasHäufen sich Falschalarme an einem Objekt, sprechen wir Sie darauf an, damit die Ursache behoben wird. Alarmverfolgung

Siehe auch: Einbruchmeldeanlage (EMA), Scharf- und Unscharfschaltung

I

Intervention

Einsatz von Sicherheitskräften am Objekt nach einem Alarm. Sie kontrollieren das Gebäude von außen und, wenn Schlüssel hinterlegt sind, auch von innen, sichern es bei Bedarf und halten Kontakt zur Leitstelle.

So machen wir dasIn Berlin, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Schwerin und Güstrow fahren unsere eigenen Sicherheitsteams. Alarmverfolgung

Siehe auch: Interventionszeit, Schlüsselverwahrung, Einsatzbericht

Interventionsstelle

Sicherheitsdienst, der im Auftrag einer Leitstelle nach einem Alarm Einsatzkräfte zum Objekt schickt. Die Anforderungen an eine anerkannte Interventionsstelle beschreibt die VdS-Richtlinie 2172.

So machen wir dasWir sind die Interventionsstelle der WIKING Sicherheit und Service und fahren auch für Partnerleitstellen. Für Partnerleitstellen

Siehe auch: VdS 2172, Intervention, Alarmverfolgung

Interventionszeit

Zeit zwischen der Beauftragung durch die Leitstelle und dem Eintreffen der Einsatzkraft am Objekt. Sie hängt vor allem von der Entfernung zum Standort des Interventionsdienstes, vom Verkehr und von der Tageszeit ab.

So machen wir dasRund um unsere Standorte sind wir im Schnitt in unter 20 Minuten vor Ort. Unsere Einsatzgebiete

Siehe auch: Intervention, Revierdienst

Ausführlich erklärt

K

Kontrollnachweis

Beleg dafür, dass eine Kontrolle zu einer bestimmten Zeit stattgefunden hat. Üblich sind elektronische Kontrollpunkte am Objekt oder digitale Protokolle mit Zeitstempel.

So machen wir dasJede Kontrolle dokumentieren wir mit Uhrzeit und Feststellungen, bei Auffälligkeiten mit Fotos. Streifen- und Kontrolldienst

Siehe auch: Streifen- und Kontrolldienst, Einsatzbericht

L

Leerstandskontrolle

Regelmäßige Kontrolle eines ungenutzten Gebäudes auf Einbruch, Vandalismus, Wasser- und Frostschäden. Gebäudeversicherer verlangen bei längerem Leerstand oft solche Kontrollen.

So machen wir dasWir kontrollieren in den Abständen, die Sie oder Ihr Versicherer vorgeben. Leerstandskontrolle

Siehe auch: Streifen- und Kontrolldienst, Revierdienst

Leistungsverzeichnis

Beschreibung der geforderten Leistungen in einer Ausschreibung, etwa Objekte, Kontrollzeiten, Prüfpunkte, Interventionszeiten und geforderte Nachweise. Auf seiner Grundlage geben Bieter ihr Angebot ab.

So machen wir dasLaden Sie Ihr Leistungsverzeichnis in unserem Konfigurator hoch, wir prüfen es und geben ein Angebot ab. Unterlagen hochladen

Siehe auch: Rahmenvertrag, DIN 77200, § 34a GewO (Bewachungsgewerbe)

M

N

Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

Ständig besetzte Leitstelle, die Alarm-, Stör- und Notrufmeldungen aus Sicherheitsanlagen empfängt, bewertet und nach festgelegten Plänen bearbeitet. Bei einem Einbruchalarm beauftragt sie die Interventionsstelle.

So machen wir dasMeist beauftragt uns die Leitstelle des WIKING Alarm-Service-Centers, wir fahren aber auch für Partnerleitstellen. Für Partnerleitstellen

Siehe auch: VdS 3138, Interventionsstelle

O

Objektaufnahme

Besichtigung und Erfassung eines Objekts vor Beginn der Dienstleistung: Zufahrten, Zugänge, Schließungen, Gefahrenstellen, Ansprechpartner und Besonderheiten.

So machen wir dasVor dem ersten Einsatz sehen wir uns Ihr Objekt an und hinterlegen alles Wichtige. Angebot konfigurieren

Siehe auch: Alarmplan, Leistungsverzeichnis

P

Provisorische Sicherung

Behelfsmäßiges Verschließen eines beschädigten Zugangs nach Einbruch oder Sturm, etwa einer aufgebrochenen Tür oder eines eingeschlagenen Fensters, bis eine Fachfirma repariert.

So machen wir dasWir verschließen behelfsmäßig oder bleiben vor Ort, bis die Fachfirma übernimmt. Sicherung und Notfallhilfe

Siehe auch: Intervention, Einsatzbericht

R

Rahmenvertrag

Vertrag über einen längeren Zeitraum, der Leistungen und Preise für viele Objekte oder Einzelaufträge festlegt. Neue Objekte können ohne neue Verhandlung hinzukommen.

So machen wir dasFür Kommunen, Wohnungsunternehmen und Filialisten schließen wir gern Rahmenverträge. Für Auftraggeber

Siehe auch: Leistungsverzeichnis, Revierdienst

S

Scharf- und Unscharfschaltung

Scharfschalten aktiviert die Überwachung einer Alarmanlage, Unscharfschalten deaktiviert sie. Wer das Gebäude verlässt oder betritt, muss die Anlage entsprechend schalten.

So machen wir dasBeim Auf- und Verschlussdienst übernehmen wir das Schalten und dokumentieren es. Auf- und Verschlussdienst

Siehe auch: Einbruchmeldeanlage (EMA), Auf- und Verschlussdienst

Schlüsselverwahrung

Sichere Aufbewahrung von Objektschlüsseln beim Interventionsdienst. Damit können Einsatzkräfte nach einem Alarm auch innen kontrollieren, ohne auf den Kunden warten zu müssen.

So machen wir dasIhre Schlüssel werden gesichert und dokumentiert verwahrt und nur für vereinbarte Zwecke ausgegeben. Schlüsselverwahrung

Siehe auch: Intervention, VdS 2172, Auf- und Verschlussdienst

Streifen- und Kontrolldienst

Mobile Kontrollen eines Objekts zu festen oder wechselnden Zeiten. Die Streife prüft Zugänge, Fenster, Zäune und Technik und meldet Auffälligkeiten.

So machen wir dasKontrollzeiten und Prüfpunkte legen wir mit Ihnen fest, jede Runde wird dokumentiert. Streifen- und Kontrolldienst

Siehe auch: Revierdienst, Kontrollnachweis, Mobiler Objektschutz

V

VdS 3138

Richtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH für Notruf- und Serviceleitstellen. Sie legt fest, wie eine Leitstelle baulich gesichert, technisch ausgestattet, organisiert und personell besetzt sein muss.

So machen wir dasDie Leitstelle unseres Schwesterunternehmens, des WIKING Alarm-Service-Centers, ist nach VdS 3138 zertifiziert. Zum WIKING Alarm-Service-Center

Siehe auch: Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), VdS 2172

§

§ 34a GewO (Bewachungsgewerbe)

Vorschrift der Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Mitarbeitende brauchen mindestens eine Unterrichtung bei der IHK, für bestimmte Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung. Unternehmen und Beschäftigte werden im Bewacherregister erfasst.

So machen wir dasWir haben die Erlaubnis nach § 34a GewO. Zuständig ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin. Zum Impressum

Siehe auch: DIN 77200, Leistungsverzeichnis

Ausführlich erklärt
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